Bisher konnten sowohl werbliche als auch nicht werbliche Post als Dialogpost versendet werden. Dies verstößt nach aktueller Rechtsprechung gegen die Vorgaben des Postgesetzes.
Deshalb dürfen ab 1. Januar 2020 nur noch Werbesendungen als Dialogpost versendet werden.
Sendungen, die keine Werbung darstellen, müssen als Briefpost versendet werden.
Alle Sendungen die einen rein werblichen Hauptzweck haben, können weiterhin als Dialogpost versendet werden.
Bespiele für Sendungen mit werblichen Inhalten, bzw. nicht werblichen Sendungsanlässen können dem Produktblatt der Deutschen Post entnommen werden.
Darüber hinaus gibt es preisliche Änderungen und eine Anhebung der Mindestmengen.
- Erhöhung Porto Dialogpost Standard, 20g von 0,28 € auf 0,30 €/pro Sendung
- Erhöhung Zuschlag Dialogpost Easy von 0,10 € auf 0,15 €/pro Sendung
- Anhebung der Mindestmengen Dialogpost von 4.000 Sendungen auf 5.000 Sendungen
Hier der Download-Link: Neue Bedingungen für Sendungsinhalte